Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, erhalten Sie hier Information und Dienstleistung für Kunden mit besonderen Ernährungsbedürfnissen.
Schriftliche Information auf den Kassenbon für die Auswahl und Entscheidung. Zur Abkürzung der Texte werden die von der WKO und vom Ministerium empfohlenen Allergen-Codes verwendet. (siehe unten)
Infos auf Kassenbon um auch zu Hause nachvollziehen zu können.
Waagendisplay für Kunden und Mitarbeiter. Auf Anfrage des Kunden kann der Mitarbeiter bei den modernen Touch-Waagen eine Detailanzeige mit Inhaltsstoffen und Allergenen einschalten.
§ 2. (1) Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugeben.
Hinweis: laut Gesetz reicht eine mündliche Aussage gegenüber dem Kunden.
Bei Nahrungsmittelallergien handelt es sich um immunologische Reaktionen. Diese können einen sog. Anaphylaktischen Schock auslösen, der schlimmstenfalls zum Tod führt. Im Anhang II der LMIV sind diejenigen Stoffe aufgeführt, die am häufigsten zu den genannten Reaktionen führen.
Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten handelt es sich um nicht-immunologische Reaktionen, z. B. Fruktoseintoleranz, Laktoseintoleranz usw.)
Kurzbe- zeichnung |
Buchsta- bencode |
steht für |
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Gluten | A | Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (alle Weizenarten und Weizenabkömmlinge, die in Österreich zusätzlich zu den genannten Namen Dinkel und Khorasan Weizen weiters als Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern im Handel erhältlich sind), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen
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Krebstiere | B | Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Ei | C | Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Fisch | D | Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
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Erdnuss | E | Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Soja | F | Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
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Milch | G | Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
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Nüsse | H | Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs |
Sellerie | L | Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Senf | M | Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Sesam | N | Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Sulfite | O | Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind |
Lupinen | P | Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Weichtiere | R | Weichtiere wie z.B. Muscheln, Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse |
¹ und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht.
Hinweis: Buchweizen und Milchsäure sind keine Allergene!
Eine Informationskampagne von Franco - unser Nahversorger